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Wir begleiten Sie dabei mit einem engagierten Team und all unserer Erfahrung.

Eine Schwangerschaft ist immer ein sensibler Lebensabschnitt.

Dr. med. Nikolaos Angelakis
Schwan-Ultra
SCHWANGERSCHAFT

Zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft und Entbindung stehen wir Ihnen mit unserem kompetenten Team mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns darauf, Sie durch diesen spannenden Abschnitt Ihres Lebens begleiten zu dürfen.

Nach der ersten Untersuchung beraten wir Sie ausführlich und werden gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Plan für die weitere Schwangerschaftsvorsorge erstellen. Die Untersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien.   

Es gibt weitere Untersuchungen, die die Sicherheit für Mutter und Kind erhöhen können. Diese sind jedoch nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen Sprechen Sie uns gerne an, damit wir mit Ihnen gemeinsam klären können, welche Zusatzuntersuchungen für Sie persönlich sinnvoll sein können.

HINWEIS: Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 16 Mutterschutzgesetz – MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren. Für andere krankheitsbedingte Untersuchungen und Behandlungen greift § 16 MuSchG nicht.

Legt der Arzt den Untersuchungstermin in die Arbeitszeit, dann hat eine werdende Mutter auch grundsätzlich Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die dafür nötige Zeit. Hintergrund dieser Regelung ist, dass ein öffentliches Interesse daran besteht, dass eine werdende Mutter zu ihrem Schutz und dem des Kindes, angebotene und notwendige Untersuchungstermine wahrnimmt.

ULTRASCHALL IN DER SCHWANGERSCHAFT

Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien werden drei Ultraschalluntersuchungen meist in der 10., 20. und 30. SSW. durchgeführt.

Erste Ultraschalluntersuchung (9.-12.SSW)

Wir achten auf folgende Details:

    •    Sitz und Darstellbarkeit der Schwangerschaft

    •    Vitalitätszeichen des Embryos

    •    Mehrlingsschwangerschaft

    •    Zeitgerechte Entwicklung des Embryos

    •    Sonographische Auffälligkeiten des Embryos

Durch Messung der Scheitel-Steißlänge wird das Alter des Embryos beurteilt. Manchmal ist das Datum der letzten Periode nicht genau bekannt, bzw. der Menstruationszyklus war unregelmäßig. In diesem Fall können wir das Alter der Schwangerschaft durch die Ultraschalluntersuchung bestimmen und den Entbindungstermin entsprechend festlegen.

Zweite Ultraschalluntersuchung (19.-22.SSW)

Zuerst wird die entsprechende Entwicklung gemäß dem Schwangerschaftsalter des Babys überprüft. Unser besonderes Augenmerk liegt in der Beurteilung der körperlichen Entwicklung des Kindes. Die Fruchtwassermenge, das Aussehen und die Lage des Mutterkuchens sind ebenfalls Inhalt der Untersuchung. Zeigen sich hier Hinweise für eine Erkrankung Ihres Kindes, wird ein ausführlicher, weiterführender Ultraschall (sog. Organultraschall) durchgeführt.

Dritte Ultraschalluntersuchung (29.-32.SSW)

Im Rahmen dieser Untersuchung überprüfen wir das Wachstum und das allgemeine Gedeihen des Kindes und verschaffen uns einen orientierenden Überblick über die Organe. Auffällige Befunde, z.B. ein vermindertes Wachstum oder eine geringe Fruchtwassermenge können auf eine Schwäche des Mutterkuchens und damit auf eine Unterversorgung des Kindes hindeuten. Zu viel Fruchtwasser bzw. ein für das Schwangerschaftsalter zu großes Kind deuten unter Umständen auf eine Stoffwechselstörung hin (z.B. Gestationsdiabetes).

Schwan-Info
WEITERE INFORMATIONEN ZUR SCHWANGERSCHAFT
Toxoplasmose

Die Toxoplasmose ist eine Infektionserkrankung verursacht durch ein Protozoon mit dem Namen Toxoplasma gondii. Hauptübertragungswege sind der Verzehr von rohem Fleisch, der Kontakt zu infizierten Katzen und ungewaschenem Gemüse. Im Blut ist die Infektion über den Nachweis von Antikörpern nachweisbar. Liegt keine Immunität bei der Mutter vor, ist in der Schwangerschaft besondere Vorsicht geboten. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft, die häufig klinisch symptomlos verläuft, kann zur Infektion des ungeborenen Kindes führen. Diese kann abhängig vom Infektionszeitpunkt in der Schwangerschaft einen milden oder schweren Verlauf nehmen. Im Extremfall kann es zum Kindstod kommen. Bei fehlender Immunität der Mutter sollte in der 20. und 30. SSW eine erneute Blutkontrolle durchgeführt werden, um eine eventuell zwischenzeitlich erfolgte Infektion nachzuweisen. Sollte dies der Fall sein kann eine antibiotische Therapie eingeleitet werden um die Folgen der Infektion einzugrenzen. Zudem würde im Ultraschall nach Infektionszeichen des Kindes gesucht. Sollte bereits vor der Schwangerschaft eine Infektion mit Toxoplasmose stattgefunden haben sind Sie geschützt.

Verhaltenshinweise zum Schutz vor einer Toxoplasmoseinfektion:

 

  • Kein Verzehr von rohem nicht ausreichend gegartem Fleisch: z.B. Hack, Tartar, geräucherten Wurstwaren (Salami, Schinken etc.)
     

  • Rohes Gemüse und Früchte vor dem Verzehr gut waschen
     

  • Die Hände nach der Zubereitung von rohem Fleisch, nach Gartenarbeit oder anderen Erdarbeiten gründlich mit Seife und Bürste reinigen oder Handschuhe tragen
     

  • Eine Katze im Haushalt sollte nur mit Dosen und Trockenfutter ernährt werden. Die Katzentoilette ist täglich durch eine andere Person zu leeren und mit heißem Wasser zu reinigen. Nach Kontakt mit der Katze gründlich die Hände reinigen.

Cytomegalie

Eine Infektion mit Cytomegalievirus verläuft für gesunde Erwachsene in der Regel harmlos. Nach einer Infektion verbleiben die Viren in den Körperzellen. Die Übertragung findet über infizierte Körperflüssigkeiten statt. Findet die Erstinfektion jedoch in der Schwangerschaft statt (in Deutschland sind ca. 1% aller Schwangeren betroffen) kann diese für das ungeborene Kind eine Gefährdung bedeuten. Die Infektion mit dem CytomegalieVirus (CMV) ist insgesamt die häufigste Infektion, die während einer Schwangerschaft von der Mutter auf den Fötus übertragen wird. Kommt es während des ersten oder zweiten Drittels der Schwangerschaft zu einer Infektion, so kann sie zu verschiedenen Erkrankungen und Fehlbildungen beim Kind führen. Seronegative Schwangere sollten die Exposition mit dem Virus meiden (v.a. Kinderpflegerinnen).

Gestationsdiabetes

Bis zu 15% aller Schwangeren entwickeln eine Zuckererkrankung, die ohne Therapie zu erheblichen Veränderungen in der Schwangerschaft führen kann. So sind die Kinder deutlich größer, haben zu viel Fruchtwasser und bei und nach der Entbindung treten vermehrt Probleme auf durch Anpassungsstörungen und kindliche Unreife. Um diese Erkrankung frühzeitig zu erkennen kann in der 24-28 SSW ein Suchtest (Zuckerbelastungstest) durchgeführt werden. Bei diesem Test müssen Sie zunächst einen mit Glucose gesüßten Tee trinken. Nach einer Stunde wird eine Blutentnahme zur Blutzuckerbestimmung durchgeführt. Bei Auffälligkeiten überweisen wir Sie zur genaueren Diagnostik zu einem Spezialisten für Diabetes.

Ernährungsberatung

Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit. Besonders auch, weil sie jetzt noch mehr als sonst auf Ihre Ernährung achten sollten.

 

Allgemein sollte die Nahrungszusammenstellung abwechslungsreich und bedarfsgerecht sein. Aus dem Nahrungsangebot bezieht ihr Kind alle lebenswichtigen Bausteine die es zu einem normalen Wachstum benötigt.

 

Das heißt aber nicht, dass sie für „zwei“ essen sollen. Nicht die Kalorien sind entscheidend, sondern die Ausgewogenheit des Angebots. Sie erhalten von uns einen detaillierten Ernährungsplan, bei Feststellung der Schwangerschaft.

 

Die empfohlene Trinkmenge liegt bei 2-3 l pro Tag.

Zum Schutz vor Infektionen sollte kein rohes Fleisch (z.B. Mett, Tartar, Salami, Schinken), kein roher Fisch (z.B. Matjes, Hering), keine rohen Eier (z.B. Tiramisu) oder Rohmilchprodukte (z.B. Käse) gegessen werden. Zudem sollten o.g. Schutzmaßnahmen (s. Toxoplasmose) bei unklarem Toxoplasmosestatus eingehalten werden.

Medikamente sollte nur in Absprache mit dem verordnenden Arzt/Ärztin eingenommen werden.

 

Sie sollten eine tägliche Nahrungsergänzung mit 400 µg Folsäure, 100mg Jod und Vitaminen durchführen. Hierzu gibt es eine Reihe von handelsüblichen Produkten, die Sie am Besten ab dem Zeitpunkt des Kinderwunsches bzw. ab Feststellung der Schwangerschaft täglich einnehmen sollten.

Mutterschutz

Sie sind berufstätig und fürchten eine Schädigung des Kindes durch die Bedingungen an ihrem Arbeitsplatz?

Hier finden sie nützliche Informationen und ein Formular zur Gefährdungsbeurteilung.

Link zu den Infos : http://www.hamburg.de/contentblob/1281580/fbcb664940e3924a63b969b93dc34722/data/m32.pdf

Link zu dem Formular : http://www.hamburg.de

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